Schadensersatzurteil gegen den DRB

Im Schadensersatzstreit zwischen dem TuS Adelhausen und dem Deutschen Ringer-Bund e.V. hat das Oberlandesgericht Hamm das verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund nach Berufung abgeändert und dem TuS Adelhausen Recht gegeben. Der Deutsche Ringer-Bund e.V. muss dem TuS Adelhausen eine Schadensersatzsumme in Höhe von 96.000 € bezahlen. Zusätzlich trägt der DRB die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen. 

Vorausgegangen war der Streit um Schadensersatz nach einem Verwaltungsentscheid des DRB über das Wettkampfergebnis des Halbfinal-Vorkampfes der Ringer-Bundesliga in der Saison 2018/2019 zwischen Adelhausen und Wacker Burghausen. 

Am Samstag, den 5. Januar 2019, fand der Halbfinal-Vorkampf statt. Zum „offiziellen“ Kampfbeginn, der Waage um 18:45 Uhr zeichnete sich ab, dass sich der SV Wacker Burghausen aufgrund der winterlichen Verhältnisse mit Schneefall verspätete. Mit Verspätung fanden das Wiegen und der Mannschaftskampf statt und endete 13:13. Der Rückkampf endete 17:11 für Burghausen. 

Der TuS Adelhausen klagte wegen eines entgangenen Gewinns, bei einer Teilnahme im Finale, in Höhe von 96.647,05 € aufgrund der in den Richtlinien vorgegebenen Wettkampf- und Wiegezeiten. Diese seien für den streitgegenständlichen Halbfinalkampf bindend gewesen. 

Das Gericht urteilte jüngst aufgrund der Beweisaufnahme der mündlichen Verhandlung am 8. Mai 2023, dass der DRB dieses Schuldverhältnis pflichtwidrig verletzte, indem der damalige Präsident Manfred Werner den damaligen Vizepräsidenten Ralf Diener, der für die Entscheidung über das Wettkampfergebnis des Halbfinal-Vorkampfes in der Ringer-Bundesliga 2018/2019 zwischen dem TuS Adelhausen und dem SV Wacker Burghausen zuständig war, aus sachfremden Erwägungen vorsätzlich manipuliert hat und letzter infolge der Beeinflussung des Wettkampfergebnis nicht entsprechend der Regelungen als Waageniederlage, sondern als Unentschieden bewertete.